Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB")

Für die Verträge der Firma IBEX AUDIO GmbH (nachfolgend IBEX AUDIO genannt) gelten ausschließlich und vollumfänglich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn die Firma IBEX AUDIO diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftform. Anderslautenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Allgemeines: Alle Abbildungen in den von der Firma IBEX AUDIO verwendeten Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. sind unverbindlich, alle Angaben in Angeboten sind nur annähernd und stellen insbesondere keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

Angebote, Aufträge: Die Angebote der Firma IBEX AUDIO gelten nur, solange der Vorrat reicht. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Firma IBEX AUDIO diese schriftlich bestätigt. Wird die Annahme des Vertrages nicht innerhalb von 6 Wochen erklärt, kommt der Vertrag nicht zustande. Erfolgt unverzügliche Lieferung ohne separate Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Die Annullierung von Aufträgen ist nur mit Einverständnis der Firma IBEX AUDIO und lediglich gegen Ersatz des ihr entstandenen Schadens zulässig. Bei Annullierung eines Auftrages behält sich die Firma IBEX AUDIO das Recht vor, Annullierungskosten für bereits geleistete Arbeiten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ebenfalls vorbehalten.

Preise, Zahlungsbedingungen: Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma IBEX AUDIO. Die Zahlungsbeträge der Rechnungen der Firma IBEX AUDIO sind sofort fällig. Bei Überschreitung des auf dem Rechnungsformular konkret angegebenen Zahlungsziels tritt sofort Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber als Zahlungsversprechen. Bei Zielüberschreitungen berechnet die Firma IBEX AUDIO Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Werden der Firma IBEX AUDIO Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist diese berechtigt, vor Lieferung der Ware die Zahlung des Kaufpreises bzw. Werklohnes zu verlangen oder aber im Falle einer Stundung ihrer Forderungen die gesamte Restschuld fälligzustellen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen sowie die Aufrechnung gegen die Zahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei den Gegenansprüchen um unbestrittene oder rechtkräftig festgestellte Forderungen.

Lieferung, Lieferzeiten: a) Die Firma IBEX AUDIO behält sich vor, die Originalverpackung der Geräte vor Lieferung zu öffnen, um die Geräte auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Das Öffnen der Originalverpackung stellt keinen Sachmangel dar. b) Bei von der Firma IBEX AUDIO nicht zu vertretenden Überschreitungen der Lieferzeiten, z.B. durch Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Material-, Betriebs- und Transportstörungen jeder Art, stehen dem Besteller keine Verzugsschadensersatzansprüche zu. Soweit die Leistung aus Gründen, die die Firma IBEX AUDIO nicht zu vertreten hat, endgültig unmöglich wird, wird diese von ihrer Leistungspflicht befreit. Teillieferungen sind in angemessenem
Umfang zulässig. Gerät die Firma IBEX AUDIO in Verzug, so kann der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht bzw. einen Schadensersatzanspruch ist jedoch eine vorherige erfolglose schriftliche Nachfristsetzung, wobei die zu setzende Frist mindestens 6 Wochen betragen und der Fristablauf erst mit Zugang der schriftlichen Nachfristsetzung bei der Firma IBEX AUDIO beginnen soll.

Gewährleistung: a) Subsidiäre Gewährleistungspflicht: Soweit die Firma IBEX AUDIO Geräte verkauft, die von Drittherstellern bezogen wurde, gilt folgendes: Die Firma IBEX AUDIO übernimmt diesbezüglich lediglich eine subsidiäre Gewährleistungspflicht. Der Besteller wird darauf verwiesen, Gewährleistungsansprüche zunächst gegenüber dem jeweiligen Gerätehersteller geltend zu machen. Zu diesem Zwecke tritt die Firma IBEX AUDIO sämtliche ihr gegenüber ihrem Lieferanten zustehenden Mängelgewährleistungsansprüche an den Besteller ab. Gegenüber dem Lieferanten stehen der Firma IBEX AUDIO zumindest Ansprüche auf Nachbesserung etwaig fehlerhafter Geräte zu, im Fall zweifach erfolgloser Nachbesserungen auch Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Der Käufer hat etwaige Gewährleistungsansprüche hinsichtlich gekaufter Geräte daher zunächst gegenüber dem Zulieferer (in der Regel Gerätehersteller) geltend zu machen. Sollte Unklarheit über die Person des Lieferanten bestehen, so wird sie Firma IBEX AUDIO auf eine entsprechende Anfrage hin unverzüglich Auskunft über die Person des Zulieferers geben. Erst, wenn sich im Zuge der Verhandlungen herausstellt, dass dieser die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche ablehnt und damit die Inanspruchnahme erfolglos bleibt, lebt die originäre Mängelgewährleistungspflicht der Firma IBEX AUDIO wieder auf. Es gilt sodann folgendes: b) Originäre Haftung und Gewährleistungspflicht: Schadendersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und soweit kein Personenschaden entstanden ist. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Beschaffenheitsvereinbarungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Datum der Lieferung. c ) Reparaturannahme: Die Firma IBEX AUDIO nimmt das/die ihr jeweils zum Zwecke der Reparatur übergebene(n) Gerät(e) entgegen, um eine Nachbesserung zu versuchen. Dabei erfolgt die Entgegennahme ausschließlich im Interesse des Bestellers und aus dem alleinigen Bemühen, die Besteller auch über etwaige rechtliche Verpflichtungen hinaus zufrieden zu stellen, ohne dass allerdings die Firma IBEX AUDIO durch die Entgegennahme des/der Geräte(s) eine Verpflichtung zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten anerkennen möchte. Zur Abgabe einer Anerkenntniserklärung sind im Außenverhältnis ausschließlich die Geschäftsführer der Firma IBEX AUDIO ermächtigt. Die Anerkenntniserklärung bedarf der Schriftform. Aus der Tatsache der Entgegennahme der/des in dem jeweiligen Reparaturauftrag bezeichneten Geräte(s) wird der Besteller keinerlei für die Firma IBEX AUDIO rechtlich nachteiligen Schlussfolgerungen ziehen, sich insbesondere nicht auf eine Hemmung der Verjährung berufen. Bevor der Kunde der Firma IBEX AUDIO ein Gerät zur Instandsetzung übergibt, hat er davon auf seine Rechnung und Gefahr alle nicht von der Firma IBEX AUDIO gelieferten Zusatzeinrichtungen, Änderungen und Anbauten zu entfernen. Auf Wunsch des Bestellers erstellt die Firma IBEX AUDIO vor Durchführung der Reparatur einen Kostenvoranschlag. Wird daraufhin die Reparatur nicht durchgeführt, ist der Besteller dazu verpflichtet, sein Gerät unverzüglich abzuholen. Zeigt sich bei der Durchführung der Reparaturarbeiten, dass die Reparaturarbeiten, den Kostenvoranschlag um mehr als 115% übersteigen, so wird die Firma IBEX AUDIO dies dem Besteller anzeigen und die Genehmigung zur Fortsetzung der Reparaturarbeiten einholen. Bei Überschreitungen bis 15% ist die Firma IBEX AUDIO berechtigt, die Reparaturarbeiten ohne weitere Zustimmung des Bestellers durchzuführen.

Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der Zahlungsansprüche (Kaufpreis einschließlich etwaiger Nebenansprüche wie z.B. Wechselkosten, Zinsen etc.) der Firma IBEX AUDIO deren Eigentum. Bei Hergabe eines Schecks oder Wechsels tritt die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Firma IBEX AUDIO nicht bereits mit Übergabe des Wechsels oder Schecks, sondern erst mit dessen Einlösung durch Barzahlung oder Gutschrift ein. Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist unzulässig, eine Pfändung oder sonstige Einwirkung Dritter in die Eigentumsrechte der Firma IBEX AUDIO untersagt. Sollten dennoch Dritte in die Eigentumsrechte der Firma IBEX AUDIO einwirken oder Pfändungen vorgenommen werden, hat der Besteller unverzüglich durch eingeschriebenen Brief – unter Angabe der Anschrift des Dritten – Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Solange die Firma IBEX AUDIO Eigentumsrechte an dem Kaufgegenstand hat ist die Firma IBEX AUDIO oder ein Bevollmächtigter jederzeit berechtigt, sich von dem Zustand und dem Vorhandensein der Ware zu überzeigen. Zu diesem Zweck erklärt sich der Besteller bereit, freien Zugang zum Standort des Gerätes zu gewähren. Der Besteller haftet für fahrlässige, vorsätzliche, unverschuldete oder verschuldete Schäden oder gänzliche Zerstörung des Gegenstandes. Jegliche an der Vorbehaltsware entstandenen Schäden oder deren Verlust sind der Firma IBEX AUDIO unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Kauf und Probe: Werden dem Besteller Geräte zur Probe überlassen, so geschieht dies im Rahmen eines Kaufvertrages auf Probe gem. § 454 BGB. Der insoweit zwischen dem Besteller und der Firma IBEX AUDIO abgeschlossene Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung des Kaufgegenstandes durch den Besteller. Der Besteller hat sich binnen der auf dem Angebot oder dem Angebot oder dem Lieferschein konkret bezeichneten Frist nach Lieferung der Geräte gegenüber der Firma IBEX AUDIO darüber zu erklären, ob er die Geräte billigt oder nicht. Eine Missbilligung der Geräte soll ausschließlich schriftlich erfolgen. Erklärt sich der Besteller innerhalb der vorbezeichneten Frist überhaupt nicht, so soll dies als stillschweigende Billigung der Geräte verstanden werden, der Kaufvertrag soll dann endgültig wirksam werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist der Sitz der Firma IBEX AUDIO in Heidenheim an der Brenz. Sofern die Zusendung der Ware gewünscht wird, geht die Gefahr für die Sendungen bei Verlassen des Lagers auf den Besteller über. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess sowie Klage auf Herausgabe der Vorbehaltsware ist ebenfalls in Heidenheim an der Brenz, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

Datenschutz und Schlussbestimmungen: Diese Bedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen. Frühere Geschäftsbedingungen treten außer Kraft. Die Firma IBEX AUDIO ist im Rahmen des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten über den Vertragspartner für eigene Zwecke zu verarbeiten. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte rechtswirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angepasste Einzelbestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.